Nutzungsvereinbarung

Vereinbarung zur Nutzung einer Gartenparzelle in Sannmanns Biogärten zwischen dem Kunden und der Gärtnerei Sannmann GbR, Ochsenwerder Norderdeich 50, 21037 Hamburg, Vertreten durch die Gesellschafter Alina Sannmann und Sönke Sannmann („Gärtnerei Sannmann“).

1. Vertragsschluss

Die Bestellung einer Gartenparzelle über www.sannmanns-biogaerten.de stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail. Mit dem Versand der Bestellbestätigung ist der Nutzungsvertrag geschlossen.

2. Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer beträgt eine Saison vom 13.05.2023 bis zum 25.11.2023.

3. Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr beträgt 189,00 Euro für eine halbe Parzelle, 299,00 Euro für eine ganze Parzelle und 449,00 Euro für eine ganze + eine halbe Parzelle inkl. MwSt. und ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.

4. Leistungen Gärtnerei Sannmann

4.1 Die Gärtnerei Sannmann überlässt dem Kunden eine 22,5 (halbe Parzelle), 45,0 (ganze Parzelle) oder 67,5 (ganze + halbe Parzelle) Quadratmeter große Gartenparzelle in der Demeter Gärtnerei Sannmann, Ochsenwerder Norderdeich 50, 21037 Hamburg zum selbstständigen Gemüseanbau.

4.2 Die Gartenparzelle wird von der Gärtnerei Sannmann mit 15 Kulturen vorbepflanzt.

4.3 Die Gärtnerei Sannmann stellt ein Grundsortiment an Gartengeräten zur Pflege der Kulturen zur Verfügung.

4.4 Die Gärtnerei Sannmann bietet regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine gärtnerische Beratung vor Ort an. Zusätzlich erhält der Kunde regelmäßig Pflege- und Erntehinweise per E-Mail.

5. Nutzungsbedingungen

5.1 Die Demeter-Richtlinien sind einzuhalten, d. h. insbesondere Verzicht auf leichtlösliche Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

5.2 Saatgut und Jungpflanzen für Nachpflanzungen sind ausschließlich über die Gärtnerei Sannmann zu beziehen.

Verstößt der Kunde gegen die Nutzungsbedingung 5.1 und/oder 5.2, wird er von den Biogärten ausgeschlossen und haftet für eventuell auftretende Schäden.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Gartenparzelle ordnungsgemäß zu pflegen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Gärtnerei Sannmann nach schriftlicher Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Gartenparzelle abzuräumen und umzupflügen, um eine Beeinträchtigung benachbarter Parzellen zu verhindern. Das Abräumen wird dem Kunden mit 30,00 Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, die „Regeln für eine gute Gärtnergemeinschaft“ zu beachten. Die Regeln sind auf der Internetseite www.sannmanns-biogaerten.de/gartenregeln.html einzusehen.

5.5 Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen (z. B. Parzellen-Abgrenzungen) errichtet werden.

5.6 Die zur allgemeinen Nutzung bereitgehaltenen Gartengeräte müssen im sauberen Zustand an ihren vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Beschädigte Geräte müssen ersetzt werden.

6. Haftung

6.1 Für Missernten sowie für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

6.2 Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.

6.3 Für vom Kunden selbst mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Stand: November 2022